Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Zahnzusatzversicherung für Privatversicherte
Wie reiche ich im Tarif DentOptimal Leistungen ein?
Die Zahnarztrechnung zahlen Sie als Privatpatient in aller Regel zunächst selbst und reichen die Kosten dann bei Ihrer privaten Krankenversicherung ein. Sobald Ihre PKV die Leistung anerkannt und abgerechnet hat, reichen Sie dem Versicherer Würzburger Versicherungs-AG des Tarifes DentOptimal folgende Unterlagen ein:
• Zahnarztrechnung, Laborkostenrechnung, etc.
• Leistungsabrechnung der PKV
• Heil- und Kostenplan (falls vorhanden)
Die Leistungserstattung erfolgt nach unserem Erfahrungsschatz, nach der Einreichung aller Unterlagen, schnell und unkompliziert. Der Gesamtbetrag der Erstattung ist auf 100 Prozent der Zahnarztrechnung begrenzt.
Gibt es Wartezeiten zu Versicherungsbeginn?
Nein, es gibt keine Wartezeiten. Beachten Sie jedoch, dass bereits geplante und/oder angeratene Maßnahmen und der Ersatz von bereits fehlenden Zähnen nicht erstattet werden. Außerdem beachten Sie die die Leistungsstaffel in den ersten vier Jahren.
Gibt es Leistungsbegrenzungen zu Versicherungsbeginn.
Ja. Innerhalb der ersten vier Jahre gilt eine Leistungsstaffel je Tarif. Die Leistungsbegrenzungen sind:
DentOptimal
10 |
DentOptimal
15 |
DentOptimal
20 |
DentOptimal
25 |
1. Jahr 100 EUR |
1. Jahr 150 EUR |
1. Jahr 200 EUR |
1. Jahr 250 EUR |
1. und 2. Jahr 200 EUR |
1. und 2. Jahr 300 EUR |
1. und 2. Jahr 400 EUR |
1. und 2. Jahr 500 EUR |
1. bis 3. Jahr 300 EUR |
1. bis 3. Jahr 450 EUR |
1. bis 3. Jahr 600 EUR |
1. bis 3. Jahr 600 EUR |
1. bis 4. Jahr 400 EUR |
1. bis 4. Jahr 600 EUR |
1. bis 4. Jahr 800EUR |
1. bis 4. Jahr 1000 EUR |
Ist die Beantwortung von Gesundheitsfragen bei Abschluss von DentOptimal notwendig?
Nein. Beim Abschluss des Tarifs DentOptimal des Versicherers Würzburger Versicherungs-AG sind keine Gesundheitsfragen zu beantworten. Bereits laufende oder angeratene Behandlungen sind jedoch von der Leistung ausgeschlossen. In der Patientenakte bei Ihrem Zahnarzt werden Diagnosen und angeratene Maßnahmen festgehalten. Gerade bei größeren Rechnungen prüfen Versicherungen vor Rechnungserstattung oftmals die Patientenakte um festzustellen, ob zu Versicherungsbeginn eine Maßnahme bereits geplant war.
Wie entwickelt sich der Versicherungsbeitrag im Laufe der Jahre?
Die Zahnzusatzversicherung DentOptimal des Versicherers Würzburger Versicherungs-AG ist ohne Altersrückstellungen kalkuliert. Bei Erreichen bestimmter Altersgrenzen verändert sich der Versicherungsbeitrag. Die Versicherungsbeiträge sind:
Alter |
DentOptimal
10 |
DentOptimal
15 |
DentOptimal
20 |
DentOptimal
25 |
Bis 30 Jahre |
3,60 EUR |
4,20 EUR |
5,50 EUR |
6,00 EUR |
31-40 Jahre |
6,50 EUR |
7,50 EUR |
8,50 EUR |
9,60 EUR |
41-50 Jahre |
10,00 EUR |
11,10 EUR |
12,50 EUR |
14,90 EUR |
51-60 Jahre |
15,50 EUR |
18,50 EUR |
19,80 EUR |
21,70 EUR |
Ab 61 Jahre |
22,50 EUR |
25,50 EUR |
27,50 EUR |
29,50 EUR |
Welche Obliegenheiten muss ich beachten?
Sie müssen der Würzburger Versicherungs-AG als Versicherer des Tarifes DentOptimal sämtliche Belege (z.B. Zahnarztrechnung, Material- und Laborkostenrechnung etc.) auf Anforderung hin im Original einreichen. Diese müssen den Vor- und Zunamen der behandelten Person, die Behandlungsdaten, die Bezeichnung der behandelten Zähne und der daran vorgenommenen Behandlungen enthalten. Ebenso die Abrechnung der Vorleistungsversicherung aus der sich die anerkannten erstattungsfähigen Leistungen sowie der erstattete Gesamtbetrag ergeben.
Sie haben auf Verlangen der Würzburger Versicherungs-AG jede Auskunft zu erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalls, der Leistungspflicht oder des Leistungsumfangs erforderlich ist. Auf Verlangen der Würzburger Versicherungs-AG haben Sie die behandelnden Zahnärzte bzw. Ärzte von ihrer Schweigepflicht zu entbinden und sich durch einen von der Würzburger Versicherungs-AG beauftragten Zahnarzt bzw. Arzt untersuchen zu lassen. Besteht ein Erstattungsanspruch gegen Dritte, so müssen Sie Leistungen Dritter in Anspruch nehmen und der die Zweitschrift der Belege (z.B. Rechnungen) mit Erstattungsvermerk einreichen.
Haben Sie Schadensersatzansprüche nicht versicherungsrechtlicher Art gegen Dritte, so besteht, unabhängig eines gesetzlichen Forderungsübergangs, die Verpflichtung, diese Ansprüche bis zur Höhe der von der Würzburger Versicherungs-AG erbrachten Leistung an die Würzburger Versicherungs-AG schriftlich abzutreten. Ein zur Sicherung dieses Anspruchs dienendes Recht darf ohne die Zustimmung der Würzburger Versicherungs-AG nicht aufgegeben werden. Richtet sich Ihr Ersatzanspruch gegen eine Person, mit der Sie bei Eintritt des Schadens in häuslicher Gemeinschaft leben, kann die Würzburger Versicherungs-AG den Übergang des Ersatzanspruchs nicht geltend machen, es sei denn, diese Person hat den Schaden vorsätzlich verursacht.
Sie haben nach Möglichkeit für die Minderung des Schadens zu sorgen und alle Handlungen zu unterlassen, die der Genesung hinderlich sind.
Lohnt sich die Zahnzusatzversicherung für Privatversicherte?
Wenn Sie bei Zahnersatz eine hochwertige Versorgung durch Implantate wünschen, ist die Zahnzusatzversicherung DentOptimal der Würzburger Versicherungs-AG die sinnvolle Ergänzung zu Ihrer privaten Krankenversicherung. Es werden teure Materialen und moderne Behandlungsmethoden erstattet soweit diese auch Ihre PKV erstattet und Sie senken Ihren Eigenanteil auf bis zu 0 Euro. Wenn Sie bei Zahnersatz lediglich die ‚Regelversorgung‘ in Form einer Kassenkrone wählen, lohnt sich der Tarif DentOptimal aus unserer Sicht nicht.
Wird mit DentOptimal ausschließlich Zahnersatz abgesichert?
Ja. Mit DentOptimal können Sie die sehr teuren Zuzahlungen bei Zahnersatz und Implantaten absichern. Andere Maßnahmen beim Zahnarzt, wie bspw. KFO, Zahnbehandlung oder Prophylaxe sind im Leistungsumfang nicht enthalten. Hierfür empfehlen wir eine
Zahnzusatzversicherung mit allen Leistungsbausteinen.